Update Vergabe 12.12.2023

Schwellenwerte EU: Leichte Anhebung ab 01.01.2024

Die Europäische Kommission bestimmt per Verordnung, ab welchen geschätzten Auftragswerten Vergabeverfahren europaweit bekanntzumachen sind (Oberschwellenbereich). Ab 01.01.2024 gelten wieder für zwei Jahre neue Schwellenwerte. Die bisherigen Schwellenwerte wurden um ca 2,8 % angehoben.
  • EuGH
  • VwGH
  • BVwG / LVwG
  • Sonstiges
Neuerungswert
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Neue Schwellenwerte für Auftragsvergaben ab 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2025

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