Update Vergabe 20.06.2023

Vergabenachprüfungsindex 2022

Erneut haben wir für Sie die statistische Wahrscheinlichkeit der Anfechtung Ihrer Ausschreibungen ausgewertet. Wie sich die Nachprüfungsverfahren auf Bund und Länder verteilen und wie sich die Anfechtungsfreudigkeit im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt hat.
  • EuGH
  • VwGH
  • BVwG / LVwG
  • Sonstiges
Neuerungswert
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Die Ausgangslage

Auch dieses Jahr haben wir uns die relevanten Kennzahlen zum Vergaberechtsschutz in Österreich genauer angesehen. Die Daten aus dem Jahr 2022 lassen interessante Änderungen zum Vorjahr erkennen.

Die wesentlichen Erkenntnisse:

Die Zahlen

Im Jahr 2022 gab es österreichweit 228 Nachprüfungsverfahren, wovon 150 auf den Bund und 78 auf die Bundesländer entfielen.

Insgesamt zeigt sich, dass die Anzahl der eingeleiteten Nachprüfungsverfahren im Vergleich zu den Vorjahren wesentlich gesunken ist. Besonders signifikant ist der Rückgang von 343 eingeleiteten Nachprüfungsverfahren im Jahr 2021 auf nur mehr 228 Anfechtungen im Jahr 2022.

Der Vergabenachprüfungsindex 2022

Ausgehend von der Datenlage zur Anzahl an Ausschreibungen und zur Anzahl an Anfechtungen haben wir für Sie den Vergabenachprüfungsindex 2022 errechnet. Dieser beträgt für das Jahr 2022 1,16. Das bedeutet, dass statistisch gesehen in 1,16 % aller Vergabeverfahren eine Anfechtung vor den Verwaltungsgerichten erfolgt.

Im Vergleich zum Vorjahr (1,81) ist der Vergabenachprüfungsindex damit um ca 35 % gesunken (hier geht es zum Vergabenachprüfungsindex 2021).

Die Erfolgschancen

2022 endeten ca. 25,9 % der Nachprüfungsverfahren mit einer Stattgabe.

Wird die Statistik um jene Fälle bereinigt, in denen der:die Bieter:in den Nachprüfungsantrag zurückgezogen hat oder das Nachprüfungsverfahren aus anderen Gründen eingestellt wurde, steigt die Wahrscheinlichkeit der Stattgabe noch auf ca. 37,8 %.

Naomi Grill / Yousef Dahdal

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