In der Ausschreibung wurden zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit (unter anderem) Angaben über die personelle Ausstattung gefordert, allerdings ohne eine Mindestanzahl an Arbeitnehmern festzulegen. Darf die Auftraggeberin Bieter wegen zu geringer Anzahl an Arbeitnehmern ausscheiden?

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