Projektentwicklung
Wir betreuen Bauträger:innen bei der Abwicklung von Projekten nach dem Bauträgervertragsgesetz (BTVG). Im Rahmen unserer ganzheitlichen Tätigkeiten unterstützen wir unsere Mandant:innen vom Ankauf der Liegenschaft über die bauliche Umsetzung (Verträge mit Professionisten, Dienstbarkeits- und Reallastverträge, Liegenschaftsteilungen etc) bis zur Verwertung der einzelnen Wohnungseigentumsobjekte und der Wohnungseigentumsbegründung. Ein weiterer Schwerpunkt ist die nachträgliche Übertragung von Wohnungen in das Eigentum des bisherigen Mieters (§ 15b WGG) durch gemeinnützige Bauvereinigungen.