Schwellenwerte EU: Leichte Anhebung ab 01.01.2024
Die Europäische Kommission bestimmt per Verordnung, ab welchen geschätzten Auftragswerten Vergabeverfahren europaweit bekanntzumachen sind (Oberschwellenbereich). Ab 01.01.2024 gelten wieder für zwei Jahre neue Schwellenwerte. Die bisherigen Schwellenwerte wurden um ca 2,8 % angehoben.- EuGH
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