Der Unternehmer Max sieht die Teilnahmeunterlagen eines für ihn interessanten zweistufigen Vergabeverfahrens. Ihm fällt auf, dass die Leistung noch nicht abschließend sondern eher allgemein beschrieben ist. Hätte die öffentliche Auftraggeberin bereits in der ersten Stufe alle Angaben für die zweite Stufe veröffentlichen müssen?

540 Abstimmungen

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