Umfrageergebnis

In bestimmten Fällen erlaubt das BVergG 2018 ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung. – etwa dann, wenn nur ein einziges Unternehmen aufgrund Alleinstellungsmerkmalen in der Lage ist, die Leistung zu erbringen. Dieses Verfahren kann eine effiziente Lösung sein, birgt jedoch auch Herausforderungen hinsichtlich Transparenz und Wettbewerb. Wie oft wendet Ihre Organisation ein Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung an?

135 Abstimmungen

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