Eine öffentliche Auftraggeberin schreibt Reinigungsleistungen aus. Im Zuge des Vergabeverfahrens wird sie von der aktuellen Auftragnehmerin auf die noch mehrere Jahre laufende Vertragsbindung im bestehenden Reinigungsvertrag hingewiesen. Der Hinweis erweist sich als richtig. Darf die Auftraggeberin das Vergabeverfahren widerrufen?

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