Ein Auftraggeber möchte bei der Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung mit großem Projektvolumen und vielen Rahmenvereinbarungspartnern bereits in der ersten Stufe die Bewerber nach qualitativen Kriterien vorselektieren. Hierfür verlangt er im Teilnahmeantrag eine fünfseitige Ausarbeitung erster Überlegungen, wie die Auftragserfüllung gestaltet werden könnte. Ist dies ein zulässiges Auswahlkriterium?