Alle Jahre wieder, auch trotz Corona: Eine öffentliche Auftraggeberin benötigt für den Betrieb eines Weihnachtsmarkts ein Großraumzelt mit Platz für mehrere Punsch-, Spielwaren- und Christbaumschmuckstände. Das erforderliche 150 m2 große Zelt hat eine massive Stahlrohr- und Bodenkonstruktion. Das Aufstellen dauert mehrere Tage und erfordert einen mobilen Kran. Sind der Kauf samt Errichtung des Großraumzelts als Bauauftrag zu qualifizieren?

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