Idealerweise werden in Unternehmen Reorganisations- bzw. Restrukturierungsmaßnahmen antizipierend gesetzt, um Krisensituationen gar nicht erst entstehen zu lassen. Tatsächlich werden die Anzeichen einer bevorstehenden Krise vom Management oft übersehen, falsch eingeschätzt oder fahrlässig ignoriert. Wir beraten und begleiten in dem für alle Beteiligten herausfordernden Prozess von Unternehmungssanierungen bzw. Restrukturierungen in allen Projektphasen bereits vor Eintritt der Krise, während der Krise mit dem Ziel der Abwendung einer Insolvenzantragspflicht und auch nach Eintritt der materiellen Insolvenz mit dem Fokus auf Fortführung sanierungsfähiger Unternehmen.
Idealerweise werden in Unternehmen Reorganisations- bzw. Restrukturierungsmaßnahmen antizipierend gesetzt, um Krisensituationen gar nicht erst entstehen zu lassen. Tatsächlich werden die Anzeichen einer bevorstehenden Krise vom Management oft übersehen, falsch eingeschätzt oder fahrlässig ignoriert. Wir beraten und begleiten in dem für alle Beteiligten herausfordernden Prozess von Unternehmungssanierungen bzw. Restrukturierungen in allen Projektphasen bereits vor Eintritt der Krise, während der Krise mit dem Ziel der Abwendung einer Insolvenzantragspflicht und auch nach Eintritt der materiellen Insolvenz mit dem Fokus auf Fortführung sanierungsfähiger Unternehmen. Ist die Krise eingetreten, stehen je nach Sachlage verschiedene Rahmen und diverse Sanierungsinstrumente zu einer nachhaltigen Sicherung des Fortbestands zur Verfügung, insbesondere gerichtliche Reorganisationsverfahren und gerichtliche Sanierungsverfahren, vor allem aber auch die außergerichtliche Sanierung, bei der ohne Involvierung des Gerichts eine Insolvenz durch bilaterale Abkommen mit Gläubigern gesichert wird. Für den Fall der Undurchführbarkeit oder des Scheiterns einer außergerichtlichen Sanierung kann eine gut vorbereitete und rechtsanwaltlich gesteuerte Insolvenz im Rahmen eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens den Weg für eine erfolgreiche Unternehmensfortführung ebnen. Mit den Dynamiken, wie sie insbesondere bei bestandsgefährdeten Familienunternehmen auftreten, sind wir bestens vertraut. Das Unternehmens- und Gesellschaftsrechtsteam von FSM berät und begleitet darüber hinaus auch bei der formellen Liquidation von Rechtsträgern außerhalb von Umgründungen und Insolvenzen.