Leider falsch

Vielleicht klappt es beim nächsten Quiz.

Eine öffentliche Auftraggeberin schreibt die Beschaffung von Beratungsleistungen aus. Die Bieter:innen müssen ein „Umsetzungskonzept“ vorlegen. Bestimmte Aspekte dieses Konzepts sollen von einer Bewertungskommission bewertet werden. Dabei bewertet jedes Mitglied der Bewertungskommission die Aspekte des Umsetzungskonzepts subjektiv-autonom. Welche Fachexpertise wird benötigt?

450 Abstimmungen

Erklärung

Bei einer Beurteilung durch eine Bewertungskommission dürfen die bewertenden Personen nur an jenen Bewertungsvorgängen mitwirken, hinsichtlich derer sie fachlich qualifiziert sind (§ 134 BVergG 2018). Nach der bisherigen Judikatur (BVwG 31.01.2017, W139 2141722-2; BVwG 19.06.2018, W187 2195740-2) müssen die Mitglieder einer Bewertungskommission grundsätzlich in ihrer Gesamtheit über eine ausreichende Sach- und Fachkunde für alle Bereiche und Gesichtspunkte der Angebotsbewertung verfügen. Es muss also grundsätzlich nicht jedes einzelne Mitglied das gesamte erforderliche Fachwissen aufweist. Welche Fachkunde erforderlich ist, hängt vom Bewertungsgegenstand ab.

In einer jüngeren Entscheidung differenzierte das LVwG Tirol: Entscheidet eine Bewertungskommission in ihrer Gesamtheit (zB nach dem Einstimmigkeitsprinzip), so muss sie wie oben ausgeführt über eine ausreichende Sach- und Fachkunde in ihrer Gesamtheit verfügen. Bei der subjektiv-autonomen Bewertung darf hingegen jedes Mitglied der Bewertungskommission nur nach jenen Kriterien beurteilen, für die dieses Mitglied die erforderliche Fachkunde verfügt. Andernfalls könne eine Beeinflussung durch die anderen Mitglieder nicht ausgeschlossen werden (LVwG Tirol 19.07.2023, LVwG-2023/S1/0869).

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