Leider falsch
Vielleicht klappt es beim nächsten Quiz.
Dürfen Referenzprojekte als Zuschlagskriterium festgelegt werden?
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Erklärung
Während Eignungs- und Auswahlkriterien rein unternehmensbezogen sind, betreffen Zuschlagskriterien das Angebot (sind angebotsbezogen). Referenzen sind seit jeher als mögliche Eignungskriterien im BVergG ausdrücklich genannt. Das veranlasste die frühere Rechtsprechung zur Annahme, dass sie nicht als Zuschlagskriterien herangezogen werden dürfen (EuGH 19.06.2003, C-315/01, GAT und VwGH 01.03.2005, 2002/04/0125).
In der Praxis wurden dennoch immer wieder Referenzen zur Ermittlung des Bestbieters herangezogen. Das veranlasste den VwGH im Jahr 2009 zu einer differenzierten Betrachtung: Demnach kann es durchaus Kriterien geben, die zunächst auf das Unternehmen der Bieter abstellen, dennoch aber zur Ermittlung des günstigsten Angebots dienen können. Für die Zulässigkeit kommt es darauf an, ob diese Kriterien die unterschiedliche Qualität der zu erbringenden Leistungen nachprüfbar machen. Der Gerichtshof schloss dabei nicht aus, dass auch Referenzen dies ermöglichen (VwGH 26.06.2009, 2009/04/0024).
Die Entscheidung des VwGH war insofern mutig, als der EuGH nur ein Jahr zuvor in der Rechtssache Lianakis (EuGH 24.01.2008, C-532/06) noch eine sehr eingeschränkte Haltung vertreten hatte. Umso erfreulicher war, dass in den Folgejahren auch auf europäischer Ebene vermehrt Zuschlagskriterien akzeptiert wurden, die zwar auf den ersten Blick unternehmensbezogen erschienen aber bei näherer Betrachtung Rückschlüsse auf die Qualität des Angebots zuließen (zB EuGH 26.03.2015, C-601/13, Ambisig und EuGH 01.03.2018, C-9/17, Maria Tirkkonen).